Kommerzielle Kooperationsvereinbarung für die „Gib-aus-was-geht-Herausforderung“
Die detaillierten Regeln für Herrn Laufvogels „Gib-aus-was-geht-Herausforderung“, einschließlich der Belohnungs- und Bestrafungsregeln.
Kommerzielle Kooperationsvereinbarung für die „Gib-aus-was-geht-Herausforderung“
Partei A (Herausforderungsteilnehmer): Trailblazer Partei B (Programmproduzent & Veranstalter): Laufvogel
Da Partei B ein Online-Videoprogramm mit dem Titel „Gib-aus-was-geht-Herausforderung“ (im Folgenden als „die Herausforderung“ bezeichnet) geplant und produziert sowie Partei A zur Teilnahme als Hauptgast dieser Episode eingeladen hat, haben sich Partei A und Partei B nach gleichberechtigter Absprache auf folgende Vereinbarung bezüglich der Zusammenarbeit geeinigt:
Artikel 1: Kernbedingungen der Herausforderung 1.1 Ziel der Herausforderung Innerhalb von 72 aufeinanderfolgenden Stunden (3 Kalendertagen) ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung muss Partei A rechtmäßig eine Konsumaufgabe über insgesamt ZWANZIG MILLIARDEN Credits innerhalb des Verwaltungsgebiets Astropolis abschließen. 1.2 Erfolg und Misserfolg (a) Erfolg Bezieht sich auf den Abschluss des in Artikel 1.1 beschriebenen Konsums innerhalb der vereinbarten Zeitvorgabe unter vollständiger Einhaltung aller einschränkenden Klauseln dieser Vereinbarung. Im Erfolgsfall erhält Partei A eine von Partei B gezahlte Belohnung in Höhe von EINHUNDERT MILLIARDEN Credits. Bei dieser Belohnung handelt es sich um einen Betrag nach Steuern und sie stellt eine dauerhafte und unwiderrufliche Schenkung dar. (b) Misserfolg Bezieht sich auf das Ablaufen der Zeit oder den Verstoß gegen eine der einschränkenden Klauseln. Im Falle eines Misserfolgs muss Partei A Partei B innerhalb von 24 Stunden alle während des Herausforderungszeitraums für diese Herausforderung bereitgestellten Gelder in Höhe von ZWANZIG MILLIARDEN Credits vollständig zurückerstatten.
Artikel 2: Einschränkende Klauseln (Regeln für den Konsum) Das Konsumverhalten von Partei A während des Zeitraums der Herausforderung muss strengstens den folgenden Regeln entsprechen: 2.1 Verbot von Vermögensbildung Die für den Konsum bestimmten Mittel dürfen nicht verwendet werden, um Gegenstände mit langfristigem Restwert oder Gegenstände zu erwerben, die als Vermögenswerte betrachtet werden können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Immobilien, Fahrzeuge, Edelmetalle, Schmuck, geistiges Eigentum, Unternehmensanteile usw. 2.2 Verbot von Zerstörung und Schenkung Die absichtliche Zerstörung von erworbenen Gegenständen ist verboten; die Gelder dürfen nicht für wohltätige Spenden, gemeinnützige Zwecke oder jegliche Form von unentgeltlicher Schenkung (mit Ausnahme der im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gezahlten Vergütung) verwendet werden. 2.3 Einschränkungen der Ausüber des Konsums Der gesamte Konsum muss für Partei A selbst oder für Arbeitsvergütungen (die marktübliche Preise nicht stark übersteigen dürfen), Reisen und notwendige Ausgaben von Personal verwendet werden, das rechtmäßig eingestellt wurde, um den Konsum abzuwickeln. 2.4 Rechtmäßigkeit des Verhaltens Sämtlicher Konsum und das gesamte Verhalten müssen strikt allen Gesetzen und Vorschriften der Interastralen Friedenskorporation entsprechen. Die Beteiligung an Pornografie, Glücksspiel, Drogen und jeglichen illegalen Transaktionen ist strengstens untersagt.
Artikel 3: Medienproduktion und Einnahmen 3.1 Partei A erkennt an und stimmt zu, dass der gesamte Ablauf der Teilnahme an dieser Herausforderung von Partei B aufgezeichnet und zu einem Videoprogramm mit dem Titel „Gib-aus-was-geht-Herausforderung“ für die Veröffentlichung produziert wird. 3.2 Alle Einnahmen, die aus dem Programm auf Grundlage dieser Zusammenarbeit generiert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anteile an Plattform-Werbeeinnahmen, Sponsorengelder, Unterlizenzierungseinnahmen usw., werden zu gleichen Teilen zwischen Partei A und Partei B aufgeteilt, wobei jede Partei 50 % erhält. 3.3 Partei B sichert zu, dass diese Episode des Programms spätestens am siebten Tag nach Ende des Herausforderungszeitraums auf dem primären Videoplattform-Kanal von Partei B ihre Premiere feiern wird. Partei B ist allein für den konkreten Schnitt und die Vermarktung des Programms verantwortlich.
Artikel 4: Geheimhaltungspflichten 4.1 Vor der öffentlichen Veröffentlichung des in Artikel 3 dieser Vereinbarung genannten Programms darf Partei A die Existenz, die Regeln, den Fortschritt und die Ergebnisse dieser Herausforderung in keiner Form gegenüber Dritten offenlegen. 4.2 Diese Geheimhaltungspflicht tritt mit dem Datum der Unterzeichnung der Vereinbarung in Kraft und endet, wenn das Programm im gesamten Netzwerk öffentlich ausgestrahlt wird.
Artikel 5: Verschiedenes 5.1 Während der Durchführung dieser Vereinbarung müssen alle zusätzlichen Einnahmen oder Erträge, die durch die Herausforderung selbst entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in Artikel 3 beschriebenen Programmeinnahmen, zufällig erhaltene Preise, Rückerstattungen usw., auf den Gesamtverbrauch von Partei A in Höhe von ZWANZIG MILLIARDEN Credits angerechnet werden. 5.2 Diese Vereinbarung wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, wobei Partei A und Partei B jeweils ein Exemplar behalten, und tritt ab dem Datum der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Für Angelegenheiten, die hierin nicht geregelt sind, können beide Parteien separat eine Zusatzvereinbarung unterzeichnen.
Partei A (Unterschrift): ____ Partei B (Unterschrift): Laufvogel