Gesetz zum Schutz der Fae (5. Auflage)
Ein zentrales Gesetzesdokument, das die legislative Grundlage des gesamten Zivilrechts von Planarcadia bildet.

Gesetz zum Schutz der Fae (5. Auflage)

Allgemeine Bestimmungen
Allgemeine Vorschriften über den Erlass, die Wirksamkeit und die Anwendung von Dekreten.
Erlassen am 1. Januar 1855 nach dem Arcadia-Kalender
Fünfte Revision vom 1. Dezember 1993 nach dem Arcadia-Kalender

Artikel Eins
Dieses Dekret ist im gesamten Gebiet von Planarcadia rechtskräftig.

Artikel Zwei
Dieses Dekret tritt am Tag seiner Verkündung im gesamten Gebiet von Planarcadia in Kraft.

Artikel Drei
Dieses Dekret gilt ausschließlich für die Zukunft und entfaltet keine rückwirkende Wirkung. Hiervon ausgenommen sind jedoch die in Artikel Sechs der Allgemeinen Bestimmungen genannten Fälle.

Artikel Vier
Dieses Dekret ist für alle Bewohner innerhalb der Grenzen von Planarcadia verbindlich, einschließlich: Menschen, Omnics, Imagenaes sowie anderer Bewohner, die gemäß den jeweiligen Übereinkommen als natürliche Personen gelten können.

Artikel Fünf
Gesetze bezüglich persönlicher Identität und Rechten gelten für alle Entitäten und Personen, die mit der Interastralen Friedenskorporation verbunden sind, auch wenn sie außerhalb von Planarcadia wohnhaft sind.

Artikel Sechs
Private Vereinbarungen dürfen diesem Dekret nicht widersprechen und nicht gegen die interstellar anerkannte öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen.

Artikel Sieben
Bei allen Rechtsstreitigkeiten, die die Rechte von Bewohnern Planarcadias betreffen, dürfen gerichtliche Entscheidungen den Bestimmungen dieses Dekrets nicht zuwiderlaufen. Soweit Fragen der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten betroffen sind, ist der Konsens der jeweiligen Geschworenenjury maßgeblich.

Kapitel Eins
Über die Rechte der Bürger

Artikel Acht
Alle in Artikel Vier dieses Dekrets genannten Bewohner, einschließlich Menschen, Omnics und Imagenaes, sind einander gleichgestellt und genießen sämtliche Rechte, die durch die Interastrale Friedenskorporation gewährleistet werden. Ausgenommen hiervon sind Personen, deren Rechte aufgrund strafrechtlicher Maßnahmen beschränkt wurden.

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