Verhaltenskodex für entsandte Mitarbeiter: Jarilo-VI-Ausgabe
Verhaltensrichtlinien, die Topaz seinen Mitarbeitern vorgeschlagen hat, um das Außenbild der Risikokapitalabteilung zu wahren.

Verhaltenskodex für entsandte Mitarbeiter: Jarilo-VI-Ausgabe

Auf Anfrage von Direktorin Topaz hat diese Abteilung die „Verhaltenskodex für entsandte Mitarbeiter: Jarilo-VI-Ausgabe“ verfasst (im Weiteren als „Richtlinien für Angestellte auf Jarilo-VI“ bezeichnet), die mit dem heutigen Datum in Kraft treten. Wir wünschen uns, dass sich sowohl Unternehmensmitarbeiter wie auch Leihpersonal während ihres Einsatzes im Außendienst in Selbstbeherrschung üben und stets die Grundsätze des Unternehmens verkörpern. Wir hoffen, dass sie dem Ruf der Abteilung für strategische Investitionen als professionell, effizient und entgegenkommend gerecht werden.

Es folgen die einzelnen Punkte der „Richtlinien für Angestellte auf Jarilo-VI“:

1. Angestellte im Außendienst haben während ihres Aufenthalts den Gesetzen und Richtlinien der örtlichen Behörden Folge zu leisten.
2. Die Arbeit von Angestellten im Außendienst darf kein Grund sein, das Alltagsleben oder die Arbeitsumstände der örtlichen Bevölkerung zu beeinträchtigen.
3. Angestellte im Außendienst dürfen sich an der Arbeit der örtlichen Ordnungskräfte (Silbermähnen-Wachen, Wildfeuer, die Maulwürfe etc.) nicht beteiligen, diese in irgendeiner Weise stören oder andernfalls beeinträchtigen. Falls nötig, sollten Angestellte der IFK aktiv mit den Ordnungskräften zusammenarbeiten, um diese bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu unterstützen.
4. Angestellte im Außendienst dürfen unter keinen Umständen Geschenke oder Bestechungsgelder von einheimischen Bürgern entgegennehmen.
5. Angestellte im Außendienst dürfen unter keinen Umständen die örtliche Umwelt oder öffentlichen Besitz beschädigen.
6. Angestellte im Außendienst dürfen ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Personalabteilung keine Arbeitskräfte rekrutieren oder interne Mitarbeiterempfehlungen aussprechen.
7. Sollte es im Zuge der Arbeit nötig werden, mit den örtlichen Behörden zu verhandeln oder Genehmigungen von diesen einzuholen, muss die Direktorin der Abteilung darüber informiert und eine Erlaubnis eingeholt werden, bevor das Projekt offiziell begonnen werden kann.

Die folgenden Punkte wurden von Direktorin Topaz persönlich hinzugefügt:

8. Zur Wiederholung: Das Projekt für den Wiederaufbau von Jarilo-VI wurde ins Leben gerufen, um die einheimische Bevölkerung beim Wiederaufbau ihrer Heimat zu unterstützen und technische sowie instrumentelle Unterstützungsleistungen zu erbringen, die diesem Ziel entsprechen.
9. Angestellte im Außendienst müssen im vollen Ausmaß mit den Bewohnern von Jarilo-VI zusammenarbeiten und diese bei der Erneuerung des Motors der Schöpfung unterstützen. Falls nötig wird die Abteilung für strategische Investitionen technische Unterstützung kostenlos zur Verfügung stellen.
10. Angestellte im Außendienst sind dazu verpflichtet, die einheimische Bevölkerung für Unterkunft, Verköstigung und Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel angemessen zu entschädigen (zum 1,5-fachen Marktpreis). Diese Ausgaben gelten als Reisekosten und werden zur Gänze von der Abteilung rückerstattet.
11. Angestellte im Außendienst haben an der Person getragene Waffen und andere Kampfausrüstung den örtlichen Behörden zur sicheren Verwahrung zu übergeben.
12. Angestellte im Außendienst sind dazu verpflichtet, wenn nötig den einheimischen Bürgern die Pläne und Ziele der Abteilung für strategische Investitionen für die Arbeit auf Jarilo-VI nahezulegen und im Detail zu erklären.

Das sind alle geltenden „Verhaltenskodex für entsandte Mitarbeiter: Jarilo-VI-Ausgabe“. Wir hoffen, dass sämtliche Mitarbeiter der Abteilung den Erwartungen von Direktorin Topaz gerecht werden und die genannten Vorschriften streng befolgen. Wir wünschen euch allen eine frohen und sicheren Aufenthalt im Außendienst. Bitte vergesst niemals den Leitspruch der Abteilung für strategische Investitionen: „Euer Projekt unter unserem Schutz.“